Verhaftung und Anklagen

von Maximilian Liebmann

Anfang Februar 1943 wurden zahlreiche Mitglieder der sogenannten Lamberti-Runde mit Rechtsanwalt Wanner an der Spitze verhaftet. Karl Krumpl, der im Herbst 1942 zur Wehrdienstleistung einberufen worden war, wurde am 19. März 1943, unmittelbar vor seinem Fronteinsatz in Tunis, „wegen Vorbereitung zum Hochverrat festgenommen und in das Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Wien X., Hardtmuthgasse, eingeliefert.“ Drei Monate später rollte die Verhaftungswelle im Bereich Klagenfurt-Annabichl an; Eduard Pumpernig mit dem Ordensnamen Benno war am 3. Juni 1943 als erster an der Reihe.

Die Gestapo begründete:

„Pumpernig […] hat durch seine intensive staatsfeindliche Tätigkeit eine Gefahr für den Fortbestand des Großdeutschen Reiches herbeigeführt. Er war bestrebt, mit allen Mitteln die Grundlagen dieses Staates zu zersetzen und den Zusammenbruch herbeizuführen. Dabei handelte er jedoch zumeist nicht aus eigenem Antriebe, sondern über Anregung des Führers der AFÖ, des katholischen Priesters Dr. Anton Granig.“

Dieser war vierzehn Tage später in den Fängen der Gestapo; lapidar hielt sie fest: „Dr. Granig wurde am 17. Juni 1943 wegen Vorbereitung zum Hochverrat festgenommen.“ Der Provinzial der Franziskaner P. Dr. Angelus Steinwender, wurde am 6. Juli 1943 im Wiener Franziskanerkloster und sein Ordensbruder P. DDDr. Kapistran Pieller am 23. August desselben Jahres im Eisenstädter Franziskanerkloster verhaftet.

Nachdem der Reigen der Verhaftungen und Verhöre im Kreis der AFÖ abgeschlossen war, erstellte die Gestapo ihre Berichte und Anschuldigungen an den Oberreichsanwalt, fußend auf ihren Verhören. Für den Oberstaatsanwalt, der damals Oberreichsanwalt hieß, waren diese oft sehr ins Detail gehenden Gestapo-Berichte die Grundlage für die Anklage beim Volksgerichtshof, der hierüber vom 9. bis 11. August 1944 in Wien zu Gericht saß.

Die Theologen bzw. Priester werden hierbei als die Zentralfiguren dargestellt, die übrigen beteiligten Personen mehr oder minder als willfährige Handlanger geschildert.

Sie seien der Reihe nach kurz referiert: Zunächst die drei Priester, die alle Absolventen der Grazer Theologischen Fakultät waren. Als erster sei der Gurk-Klagenfurter Diözesanpriester Dr. Anton Granig hervorgehoben, der als das Herz und die Seele der ganzen Bewegung mit voller Wucht belastet wurde.

Aus dem Gestapo-Bericht:

Im Februar 1942 verfasste Dr. Granig zwei an die Kärntner gerichtete ‚Aufrufe‘, in denen zum Kampf gegen den Nationalsozialismus aufgefordert wurde. Er gab diese beiden Konzepte dann dem Eduard Pumpernig, der sie im Franziskanerkloster in Wien vervielfältigte und anlässlich des Tages der Wehrmacht vom 27. zum 28. März 1942 mit Hilfe seines Anhanges verbreitete.

Mehrere Exemplare des einen Aufrufes wurden erfasst. Sie haben folgenden Wortlaut:

Kärntner!

Unsere Heimat ist in Not!

Braune Verbrecher haben unsere Heimat verraten!

Unsere Söhne bluten und fallen an den Fronten für ein braunes Verbrechertum!

Die braunen Volksverräter sind daheim in warmen Ämtern und rauben das Volk aus!

Kärntner, auf zur Tat! Hinaus mit den braunen Bonzen an die Front. Kärnten und unser Österreich müssen wieder frei werden vom preußischen Joch!

Alle einig gegen die braunen Verbrecher!

Es lebe Kärnten!“

Gleich am Tage des Zusammenbruchs würde in der Kärntner Zeitung eine Stellungnahme zu dem politischen Ereignis unter dem Titel „Die Ketten sind gefallen“ erscheinen, habe Granig verlauten lassen und bereits einen eineinhalb Seiten umfassenden Schriftsatz vorgewiesen und erklärt, er habe diesen Artikel bereits abgefasst und vorbereitet. Granig habe sich des weiteren gebrüstet, im Besitz eines Schriftstückes zu sein, in welchem dargelegt sei, was im Falle eines Zusammenbruches mit den Nationalsozialisten zu geschehen habe. Die Parteifunktionäre sollten je nach Rang und Ansehen nach Osten verschickt, zu Zwangsarbeitern verwendet werden usw.

In der Zeit von Ende 1942 bis April 1943 habe Dr. Granig die beiden Unteroffiziere Pumpernig und Primosch wiederholt zur Verübung von Sprengstoffanschlägen gegen Eisenbahnbrücken und die Staatspolizeistelle Klagenfurt angestiftet. Im gleichen Zeitraum habe Granig wiederholt Pumpernig nahegelegt, den Wald des Oberbürgermeisters von Klagenfurt und den Klagenfurter Getreidespeicher in Brand zu stecken. Zwecks Beschaffung des für die Brandlegung notwendigen Benzins habe Granig dem Pumpernig einen Bezugschein für fünf Liter Benzin übergeben. Anlässlich einer Zusammenkunft, die etwa im Mai 1943 in der Wohnung der Familie Jörgl in Klagenfurt stattfand, habe Granig Pumpernig und Primosch zu einem Mordanschlag gegen den Gauleiter von Kärnten, Dr. Rainer, aufgefordert. Hierbei habe Granig unter anderem erklärt, dass es wohl am besten wäre, die am Wörtersee gelegene Villa des Gauleiters in Brand zu stecken und die dann herausflüchtenden Bewohner mit Maschinenpistole oder Handgranate zu ‚erledigen‘. Die nötige Menge Benzin würde er zur Verfügung stellen. Die Durchführung solcher Anschläge habe Granig immer als gute patriotische Tat hingestellt, die keine Sünde sei. Wenn jedoch Pumpernig und Primosch in dieser Richtung hin irgendwelche Bedenken hätten, so könnten sie eine solche Sünde ruhig ihm beichten, und er würde ihnen die Absolution erteilen, lauten die weiteren Beschuldigungen in Anklagen.

Über diese hier vorgebrachten Anschuldigungen auf Widerstand und Waffengebrauch mit Mordanschlag und Niederschießen von Flüchtenden hat Pumpernig bei meiner Befragung auf Richtigkeit mir im Sommer 1985 eine ausweichende Antwort gegeben und derartige Überlegungen als möglich hingestellt. Der bischöfliche Prozessbeobachter Dr. Draxler meinte hierüber bemerken zu müssen, es habe sich bloß um scherzhafte Äußerungen Granigs gehandelt.

[…]

Der zweite Priester war der aus der Weststeiermark gebürtige Franziskanerpater Dr. Angelus Steinwender, Provinzial der Franziskanerprovinz „zum hl. Bernhardin“. Ihm warf die Anklage vor, er sei über die Widerstandsaktivitäten sehr erfreut gewesen, habe die konzipierten Flugschriftentexte mit Wohlwollen gelesen und Pumpernig seine Schreibmaschine sowie einen dem Franziskanerkloster in Wien gehörenden Vervielfältigungsapparat zur Herstellung und Vervielfältigung der staatsfeindlichen Flugschriften zur Verfügung gestellt. Als Pumpernig den Text auf eine Matrize geschrieben hätte, habe er, Steinwender, ihn in der Handhabung des Abziehapparates unterrichtet. Provinzial Steinwender habe schließlich die Matrize in den Apparat selbst eingespannt und die ersten Exemplare dieser Flugzettel angefertigt. Diese seien in der Nacht vom 27. zum 28. März 1942 in Klagenfurt gestreut worden. Ihr Text habe gelautet:

Kärntner,

auf zum Kampf gegen die Sendlinge des preußischen

Imperialismus: Ob Sozialist, Katholik, Kommunist, es ist gleich,

es geht um die Heimat, um Österreich!

Ein andermal habe Steinwender den Abziehapparat persönlich in das zur Nächtigung Pumpernig zugewiesene Gastzimmer im Wiener Franziskanerkloster gestellt, wo von Pumpernig etwa 2000 Exemplare staatsfeindlicher Flugschriften hergestellt worden seien. Von dem in der Anklage wiedergegebenen und von Arthur Trattler, Mitglied der CV-Verbindung Carolina wie Kapistran Pieller, verfassten Text sei der an die Slowenen gezielt gerichtete zitiert:

Slowenen! Brüder und Schwestern!

Euch gilt heute unser besonderer Gruß! Wir tragen ein Leid!

Unser gemeinsamer Glaube und Kampf gilt unserem Sieg!

Der Nationalsozialismus bäumt sich zum letzten Male auf. Die Krisis ist erreicht!

Hitler und seine Genossen müssen und werden sterben. Ihr Blut aber ist das Band, das uns zu gemeinsamer Arbeit, zu gemeinsamen Leben führt! Es gibt nur mehr einen Kampf, den gegen Hitler und seine Genossen! Hinweg das Trennende, hinweg mit kleinlichem Nationalismus!

Hinein in die Front des Antifaschismus!

Völker der geeinten Nationen, steht auf! Wie ein Mann zum Endkampf gegen das Blutregime preußischer Machthaber.

Österreicher, Kärntner, Slowenen, es geht um die Heimat, um die Zukunft unserer Kinder.

Das Reich der Freiheit, das Reich des Friedens, das Reich der vereinten Nationen, das heilige Reich sei die Parole unseres Sterbens!

Die Anklage fasste zusammen:

Dr. Steinwender ist ein gehässiger Staatsgegner und hat als Provinzial bzw. leitende Persönlichkeit des Franziskanerordens durch seine staatsfeindliche Tätigkeit mitgewirkt, den Feinden des deutschen Volkes in die Hände zu arbeiten und die Geschlossenheit des deutschen Volkes, die eine unerlässliche Vorbedingung für den Endsieg ist, in eine unabsehbare Gefahr gebracht. Seine staatsfeindliche Tätigkeit war geeignet, eine Gefahr für das Wohl des Reiches herbeizuführen. Dr. Eduard Steinwender ist geständig.

Der dritte Priester, der aus Wien stammende Grazer Studentenseelsorger, insbesondere bei der CV-Verbindung Carolina, Franziskanerpater DDDr. Kapistran Pieller, wurde beschuldigt, eine Hetzschrift gegen den Staat konzipiert und sie Eduard Pumpernig in einer Zelle des Wiener Franziskanerklosters als „Aufruf an die Tiroler“ diktiert zu haben. Diese Hetzschrift, deren Inhalt eine Aufforderung zum Kampf gegen den Nationalsozialismus gewesen war, sei zwar vervielfältigt, jedoch nicht verbreitet bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet worden.

Des Weiteren hielt die Gestapo in ihrem Bericht fest:

Zur gleichen Zeit überließ Dr. Pieller dem Eduard Pumpernig auf dessen Verlangen hin zwei Trommelrevolver samt 50 Schuss Munition und bemerkte hierzu, dass das Erschießen von ‚Nazis‘ keine Sünde sei, und er (Dr. Pieller) würde in solchen Fällen Pumpernig ‚lossprechen‘.

Auf mein Ersuchen um Stellungnahme hierzu schreib mir Pumpernig am 3. Juli 1985:

Das ist unrichtig, da mir nur eine Pistole ausgehändigt wurde. […] Weiters berichtige ich die dem Dr. Pieller zugeschriebene Äußerung ‚das Erschießen von Nazis sei keine Sünde, in einem solchen Falle würde er mir die Absolution geben‘.

Die übrigen fünf zum Tode verurteilten Mitarbeiter in der AFÖ seien nur kurz charakterisiert:

Der aus St. Veit an der Glan gebürtige Karl Krumpl war, wie oben schon kurz charakterisiert, in der Ära des Christlichen Ständestaates in führender Funktion in dessen Einrichtungen in Kärnten tätig und kämpfte engagiert gegen nationalsozialistische Umtriebe. Gleich nach dem Anschluss wurde er verhaftet und zu vier Jahren Kerker verurteilt. Vorzeitig freigelassen, fand er gauverwiesen in Bruck an der Mur Arbeit und wurde ein exponierter Mitkämpfer in der AFÖ, und das war sein Todesurteil.

Der gebürtige Klagenfurter Wenzel Primosch war in der Ära des Christlichen Ständestaates arbeitslos, aber trotzdem Mitglied der Parteiorganisation des Ständestaates VF, Vaterländische Front genannt, und Gegner des Nationalsozialismus.

Ernst Ortner stammte aus Innsbruck, diente beim österreichischen Bundesheer und rückte unter der NS-Herrschaft zum Oberfeldwebel beim Luftnachrichtenregiment auf. Ähnlich wie bei Krumpl war bei Primosch und bei Ortner Mitwisserschaft und Mittäterschaft das todeswürdige Verbrechen.

Franz Bernthaler war Oberlehrer in der Volksschule St. Peter im Holz. Als das NS-Regime ihn im September 1938 wegen seiner Tätigkeit im Christlichen Ständestaat in den dauernden Ruhestand versetzte, bekam er im Bischöflichen Ordinariat Klagenfurt eine Anstellung.

Georg Kofler war Gendarm und nach seiner Verwundung beim NS-Aufstand im Juli 1934 Versicherungsbeamter.

Das todeswürdige Vergehen von Bernthaler und Kofler bestand in der Weitergabe von Aufrufen zum Widerstand und im Versuch, solche Aufrufe zwecks Sendung im Radio ins Ausland zu schmuggeln.

Einen Sonderfall von tiefer Tragik stellt der aus Scheifling gebürtige, damals 22-jährige Eduard Pumpernig dar, der als Franziskanernovize besonderes Vertrauen nicht nur bei den Franziskanerpatres, sondern auch bei Dr. Granig und den Seinen genoss. Er war in vielerlei Hinsicht Akteur, treibende Kraft, mutig, betont antinationalsozialistisch punziert und gesinnt, aber auch unvorsichtig, großsprecherisch, und bisweilen prahlerisch. Er war gewissermaßen die Drehscheibe der Aktivitäten und Überlegungen der AFÖ, trotzdem wurde er nicht zum Tode verurteilt, sondern erhielt nur eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

In der Urteilsausfertigung des Volksgerichtshofprozesses steht nach den Todesurteilen expressis verbis begründend zu lesen:

Er werden verurteilt: […] der Angeklagte Pumpernig nur zu zehn Jahres Zuchthaus und Ehrenrechtsverlust auf die gleiche Zeitdauer und zwar vor allem deshalb, weil er durch sein umfassendes Geständnis wesentlich zur Sachaufklärung der ganzen Vorgänge beigetragen hat.

Herrn Pumpernig, der nach dem Krieg als verdienter Widerstandskämpfer und engagierter ÖVP-Politiker zum Vorsitzenden des Österreichischen Bundesrats aufgestiegen war, bat ich 1985 um Stellungnahme zu seinem Verhalten, speziell zur Urteilsbegründung. Am 3. Juli schrieb er mir und schilderte kurz die Torturen, die er in Gestapo-Haft erdulden musste:

[…] In zahlreichen Büchern, Publikationen, Filmen usw. wurde die Öffentlichkeit über die Methoden der Gestapo informiert, Ich habe nun fast den Eindruck, dass man unterschwellig die Meinung vertritt, ich hätte mich zwischen dem 3. Juni 1943 bis zur Entlassung im April 1945 – krass ausgedrückt – in einem Sanatorium der Gestapo befunden. Herr Professor, ich war der einzige von uns, der im berüchtigten ‚Hotel Metropol‘ am Morzin-Platz in Haft war und dort zu Pfingsten 1943 vor Hunger Papier gegessen hatte; dort wußte ich nie ob es Tag oder Nacht war – weil in dieser Zelle von wenigen Quadratmetern immer das Licht brannte, bei ständigen Verhören, unter Vorhaltung der Protokolle jener, die vor mir verhaftet worden waren. Abschließend darf ich zusammenfassen, dass ich trotz dieser physischen und psychischen Qualen kein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, dies mag vielleicht der subjektive Eindruck der Gestapo und des Vorsitzenden gewesen sein – objektiv war es falsch, was ich auch effektiv beweisen kann.

Quelle: Liebmann, Maximilian/Schuschnigg, Heiner/Taus, Gerhard/Wolkerstorfer, Otto (2001): Für Staat und Kirche zum Tode verurteilt. Antifaschistische Freiheitsbewegung Österreich (Wien)